Einmündung L 843/ L 550, Tilbeck, Nähe Mordkreuz und Hexenpütt. Sperrbalken zeigt die frühere Führung. © Elmar Post
Umbau zulasten des Radverkehrs
Zwei Einmündungen, die Vorfahrtmissachtung mit KFZ und Umbau zulasten des Radverkehrs
Die Bilder zeigen: Der Radverkehr ist wartepflichtig gegenüber dem abbiegenden KFZVerkehr der Hauptstraße und zusätzlich gegenüber dem KFZ-Verkehr der Nebenstraße.
Akzeptabel?
Nach Unfällen und wiederholt gefährlichen Situationen wurde dem Radweg entlang der Hauptstraße die reguläre STVO-Vorfahrt genommen. Der KFZ-Verkehr verstößt gegen die STVO, verletzt und schädigt und bekommt als „Belohnung“ die Vorfahrt. Und das so gründlich, dass nun auch die Nebenstraße für KFZ-Verkehr priorisiert wird.
Der verglichen mit KFZ bei Steigungen, Gegenwind, beim Bremsen, Stoppen, Wiederanfahren sehr viel sensiblere Radfahrende bekommt statt Unterstützung zusätzlichen Gegenwind mit Schildern, vierfachem Abbiegezwang und engstem Radius.
Ordnungsbehörden kapitulierten. Recht wurde nicht durchgesetzt, stattdessen dem Stärkeren weiteres Recht zugestanden. Rechtsstaatlich betrachtet wirkt diese Belohnung zugunsten des KFZ äußerst befremdlich.
Armutszeugnis eines Rechtsstaats? Kapitulation vor KFZ-„Überlegenheit“? Ein Schildbürgerstreich?
Dass es anders gehen könnte, wissen nicht nur wir beim ADFC Münsterland, das wissen unsere Stadtplaner*innen und Ordnungsämter aus den NL, aus Kopenhagen und sogar ein wenig vom Kreisverkehr an Meesenstiege/Burgwall in Münster-Hiltrup.
Elmar Post