Mitgliederversammlung 2023 im Bennohaus

Pünktlich um 16. 00 Uhr eröffnete der 1. Vorsitzende Manfred Döpper die Versammlung vor 53 stimmberechtigten Mitgliedern im Bennohaus in Münster am 19.03.2023.

ADFC Vorstand: Unten v.l., Matthias Wüstefeld, Jürgen Hupe, Lux van der Zee; oben v.l., Peter Wolter, Peter Bruckmann, Lars Gremme, Manfred Döpper
ADFC Vorstand: Unten v.l., Matthias Wüstefeld, Jürgen Hupe, Lux van der Zee; oben v.l., Peter Wolter, Peter Bruckmann, Lars Gremme, Manfred Döpper © Norbert Bieder

Da sich aus dem Publikum keiner zur Versammlungsleitung bereitfand, übernahm er diese auch. Einstimmig wurde die Tagesordnung angenommen.

Die Radstation in den MÜNSTER-ARKADEN floriert wieder

Beim Bericht des Vorstandes wurde die erfreuliche Entwicklung der ADFC Radstation in den MÜNSTER-ARKADEN gelobt. Nachdem hier in den vergangenen Jahren einiges nicht so gut lief, ist der Betrieb nun in guten und zuverlässigen Händen. Weniger erfreulich ist das Minus in der Kasse des Kreisverbandes. Auch die Mitgliedszuwächse verliefen im letzten Jahr etwas schleppend.

Peter Bruckmann möchte die Öffentlichkeitsarbeit neu aufstellen

Mit Peter Bruckmann konnte die bis jetzt vakante Stelle in der Öffentlichkeitsarbeit besetzt werden. Für den Infoladen in den Münster-Arkaden und der Geschäftsstelle, wie für die Radfahrschule gelang das leider nicht. Wer hier Interesse an einer Mitarbeit hat, möge sich bitte in der Geschäftsstelle (0251/393999) melden. Lars Gremme ist jetzt für die EDV zuständig, sein Vorgänger Karsten Krol kümmert sich jetzt schwerpunktmäßig um das Codieren im Kreisverband. Nachdem die Kassenprüfer dem Vorstand eine einwandfrei Organisation bescheinigten, wurden die Deligierten für die Landeshauptversammlung 2023 und 2024 gewählt. Für eine angeregte Diskussion sorgte ein Antrag der Ortsgruppe Rheine, zur Modifizierung der Ausbildung zum Tourenleiter. Die von der Bundesversammlung beschlossene Maßnahme, zur regelmäßigen Teilnahme an diversen Lehrgängen der Tourenleiter, stößt geraden bei älteren Tourenleitern auf erheblichen Widerstand. Nach Beschluss der Bundeshauptversammlung im November 2022 in Bremen dürfen ab 01.01.2027 nur noch ausgebildete TourGuids Touren für Dritte im Namen des ADFC anbieten. Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt. Die zügig durchgeführte Versammlung endete gegen 19.30 Uhr.

Norbert Bieder.


https://muenster.adfc.de/artikel/mitgliederversammlung-2023-im-bennohaus

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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