ADFC Clubabend am 23.11.2022: Verkehrswende - Klimawende

Brauchen wir eine Art ökologisches Kriegsrecht um diese Ziele zu erreichen?

Ein Diskussionsbeitrag von Dr. Andrej Jentsch (Energiesystemspezialist).

Dr._Andrej_Jentsch (Energiesystemspezialist)
Dr. Andrej Jentsch (Energiesystemspezialist) © Dr. Andrej Jentsch

Der vom Menschen verursachte Klimawandel stellt ein existenzielles Risiko für die menschliche Zivilisation dar: ein negatives Ergebnis, das intelligentes Leben entweder auslöschen oder sein Potenzial dauerhaft und drastisch einschränken wird, wenn die Kohlenstoffemissionen nicht rasch reduziert werden. Die derzeitigen Prozesse stellen weder die Geschwindigkeit noch das erforderliche Ausmaß des Wandels bereit. [Spratt et. al: What lies beneath, 2019]

 

Die Erderwärmung ist zu 99,9999% menschengemacht

Die harten Tatsachen der Klimakrise: Wenn die Erderwärmung auf unter 1,5 °C begrenzt werden soll, muss der Großteil der fossilen Brennstoff-Vorkommen im Boden bleiben. [https://350.org/de/wissenschaft/].
D.h. auch: Radikale Verkehrswende so schnell wie möglich.

Wie bleiben wir unter 1,5°C Erderwärmung? Business as usual?

• Im Verkehr und anderen Sektoren (wie Wärme) absolut nicht zielführend

• Eine neue Geschichte, ein anderes Narrativ muss her?

Ich fühle mich für meine Kinder / Enkelkinder verantwortlich

Klimawandel als Weltkrieg gegen die Zukunft

Die Erderwärmung ist zu 99,9999% menschengemacht. [45 Erschreckende Statistiken zur globalen Erwärmung (UPDATE 2022) (petpedia.co)]. Wenn Klimawandel die Menschheit auslöschen kann, so kann die Erderwärmung als „Kriegsgegner“ angesehen werden. Der Kampf gegen den Klimawandel wäre demnach ein Weltkrieg. Die Opferzahlen könnten bis zu 8 Milliarden Menschen betragen. Der Gegner ist Verhalten, welches die Erderwärmung begünstigt. Wir kämpfen damit gegen unsere eigene Zukunft. Dieses muss „besiegt“ werden.

Möglichkeit: Ökologisches Kriegsrecht

Das ökologisches Kriegsrecht könnte darauf basieren, dass darin das im Rahmen ökologischer Grenzen erlaubte Verhalten geregelt wird. Dabei würden, wie im Kriegsrecht, dem Bürger bestimmte, ökologisch-relevante Freiheiten (z.B. zur Treibhausgas-emissionen (THG) über ein bestimmtes Maß) entzogen oder effektiv eingeschränkt. Darüber hinaus, könnten Maßnahmen verordnet werden, die durchgeführt werden müssen, um auf dem 1,5°C Pfad zu bleiben.

Wollen wir potentiell Milliarden von Menschen opfern oder radikal handeln?

Konsequenzen: Ökologisches Kriegsrecht

Einschränkungen des Konsums von materiellen Gütern und Energie. Erzwungene Priorisierung der Produktion von Energiewendegütern. Dämmstoffe, Windräder, etc. Erzwungene Priorisierung von Maßnahmen zur Verbrauchsreduktion, z.B. Fahrrad statt PKW für Strecken unter 5 km. Verpflichtende Häuserdämmung!

Persönlicher Effekt: Ökologisches Kriegsrecht

Leben auf Reduzierung des Klimawandels ausrichten, bis er gestoppt ist. THG minimiert leben. Rest-THG kompensieren. Radfahren – idealerweise ohne E – so oft es geht. Frage: Wollen wir potentiell Milliarden von Menschen opfern oder radikal handeln? In wie weit ist jeder Einzelne von uns schuld an der Entwicklung? Was kann jeder Einzelne tun? Beispiele: [https://www.3fuersklima.de]

Nach dem interessanten Vortrag schloss sich eine lebhafte Diskussion an, die hier nur mit vier Sätzen komprimiert wiedergegeben wird:

- Es gibt kein Recht im Unrecht

- Es gibt auch kein schwarz/weiß sondern wie immer viele Grautöne in der Entwicklung

- Die Zukunft kann sich nicht währen

- Ich fühle mich für meine Kinder / Enkelkinder verantwortlich

Fazit: Es verhält sich ähnlich wie bei Voruntersuchungen oder beim Impfen, wir handeln dabei für die Zukunft, ohne zu wissen, ob unsere Annahmen / Befürchtungen wirklich eintreten werden und nehmen dafür Impfrisiken und Kosten in Kauf.
Besser wir handeln sofort radikal zu Gunsten des Klimas, auch wenn wir später feststellen könnten, dass es nicht so schlimm gekommen ist, als wenn wir einfach warten und den Kollaps der Zivilasation riskieren.


https://muenster.adfc.de/neuigkeit/adfc-clubabend-am-23112022-verkehrswende-klimawende

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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