Ausbau der Kreuzung L529/K22 zwischem Roxel und Nienberge - ADFC Münsterland

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Münsterland e. V.

Ausbau der Kreuzung L529/K22 zwischem Roxel und Nienberge

Wieder einmal ist eine Baumaßnahme geplant, die zu mehr KFZ-Verkehr führt.

Knoten L529/K 22 zwischen Roxel und Nienberge
Knoten L 529 / K 22 © Fachgruppe Radverkehr

Es klingt nebensächlich: Der Ausbau einer Kreuzung irgendwo zwischen Roxel und Nienberge. Und vom Landesbetrieb Straßenbau, dem Baulastträger, wird die Maßnahme als „Fall unwesentlicher Bedeutung“ geführt. Nein, sagen wir, es ist nicht nebensächlich, vor allem nicht mit Blick auf den Verkehr im Ganzen!

Worum geht es hier? Statt der heutigen „Stopp-Kreuzung“ an der L529/K22 ist eine Kurve geplant, auf der der Kfz-Verkehr der L529 zukünftig unterbrechungsfrei mit 70 km/h fahren kann. Wie so oft wird auch hier die Reisezeit für den Kfz-Verkehr verringert und es ist zu erwarten, dass die Kfz-Verkehrsstärke und die Kfz-Verkehrsbelastung zunehmen wird – spürbar zunächst in Nienberge und Roxel. Da jedoch ständig und überall der Kfz-Verkehr optimiert wird, haben solche „Kleinmaßnahmen“ Auswirkung auf das Verkehrsgeschehen im Ganzen. Sie könnten z. B. den Neubau der Nordumgehung Roxel unausweichlich erscheinen lassen und rücken die aus Klimaschutzgründen dringend benötigte Verkehrswende in weite Ferne. Denn alle Versuche der Politik in Münster, dem Umweltverbund, insbesondere dem Busverkehr, mehr Raum zu geben, z. B. mit durchgehenden Busspuren oder der Sperrung der 1. Nordtangente, werden mit Hinweis auf hohe Kfz-Verkehrsstärken abgeschwächt oder abgewiesen. Der Kfz-Verkehr darf nicht weiter zunehmen. Es muss endlich ein Umdenken erfolgen: Baumaßnahmen an Straßen dürfen keinen Kfz-Verkehr mehr induzieren!

Nicht zuletzt:

Fragwürdig erscheint die Argumentation des Landesbetriebs Straßenbau, der den Ausbau hauptsächlich mit Verbesserungen für den Radverkehr begründet. Aus unserer Sicht wird die Sicherheit für den Radverkehr eher verschlechtert, da beim Queren aus der Innenkurve die Sichtfelder ungünstiger sind und gleichzeitig die Kfz-Geschwindigkeit erhöht wird.

Die Baumaßnahme liegt außerdem im Landschaftsschutzgebiet. Dort besteht Bauverbot. Der Naturschutzbeirat der Stadt Münster hat dem Ausbau seine Zustimmung auf Befreiung vom Bauverbot wegen erheblicher Bedenken verweigert. Allerdings steht der Naturschutzbeirat alleine, denn mit allen anderen Träger öffentlicher Belange wurde Einvernehmen hergestellt.

Wir unterstützen den Naturschutzbeirat und sind gegen den Ausbau des Knotens L529/K22.

ADFC Münsterland - Fachgruppe Radverkehr


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