„Kunst-Tour“ der ADFC Radfahrer Hiltrup

Die Nachmittagstour der Hiltruper ADFC-Radfahrer unter Leitung von René Trüb und die Feierabendtour unter der Leitung von Trixi Zurek-Imhoff standen am 29.06.2023 ganz unter dem Motto: Kunst in der Natur.

Gruppenbild Feierabendtour beim Bären
Gruppenbild Feierabendtour beim Bären © Günter Drees

Gleich drei Kunstwerke im Umkreis von wenigen Kilometern nahe Albersloh luden zur Besichtigung ein. Von Rinkerode aus, auf dem Werse-Radweg radelnd, tauchten plötzlich zwei lebensgroße Walfluken auf, mitten im Feld.

Wale im Münsterland????

Sie gehören zu einer Wanderausstellung vom Künstler Willi Landsknecht unter dem Namen:

„LANDART SKULPTUR in der NATUR: endless | das Meer der Woge des Kornfeldes gleicht… -frei nach Hölderlin.

Seit 2022 wandern die Walfluken durchs Münsterland, sie sollen Anreize geben sich z.B. mit Themen wie Naturschutz und Kilmaschutz auseinanderzusetzen. Nach einer gewissen Zeit „tauchen die Wale wieder ab, um an anderer Stelle dann wieder auf zu tauchen“

Nach diesem temporären Kunstwerk ging es weiter zu den anderen zwei dauerhaften Kunstwerken in der Hohen Ward.

Zwergenkönig Goldemar

Zuerst besuchten wir den „Zwergenkönig Goldemar“. Der Sage nach soll dieser Elfenkönig, aus dem Ruhrgebiet von der Burg Hardenstein bei Witten an der Ruhr stammend, in der Hohen Ward begraben sein und immer mal wieder spuken.

Angeregt von dieser Sage hat der Künstler Ben Uhlenbrock eine Statue des Zwergenkönigs erschaffen und dem Heimatverein Albersloh als Dauerleihgabe 2015 zur Verfügung gestellt. „Goldemar“ steht an dem Rastplatz vor der Reithalle und schaut in Richtung Hohe Ward.

Danach ging es weiter zu einem neueren Kunstwerk desselben Künstlers Ben Uhlenbrock.

Wie aus dem Nichts taucht nach einer Wegbiegung ein riesiger Bär auf!

Der Bär „Bäänd“ wacht über die Hohe Ward

Er soll erinnern an den letzten Braunbären Westfalens, der in diesem Gebiet großen Schaden angerichtet haben soll und wohl 1446 erlegt wurde. Er ist gut 2,90 hoch und wiegt ca. 1,3 Tonnen ist also ein imposanter Zeitgenosse. Als Standort wurde der „Potsdamer Platz“ gewählt; von diesem sollen 6 „Straßen“ abgehen. Wir konnten nur fünf Straßen zählen (mit einem Feldweg!) Die fehlende Straße soll historisch sein: Sie sei von den römischen Soldaten als Heerstraße benutzt worden. Da ist Fantasie gefragt.

Am „Galgenknapp“ in der Hohen Ward vorbei ging es dann wieder heim.

Wer wollte konnte noch bei „Hendriks“ in Hiltrup einen „Absacker“ nehmen.

Trixi Zurek-Imhoff

 


https://muenster.adfc.de/neuigkeit/kunst-tour-des-adfc-radfahrer-hiltrup

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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