Urkundenübergabe FFA MUNV

Lerke Tyra (ADFC Düsseldorf), Andreas K. Bittner (ADFC "Fahrradfreundlicher Arbeitgeber"), Oliver Krischer (Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr), Ulrich Malburg (MUNV, Referatsleiter Radverkehr) bei der Auszeichnungsfeier. © ADFC NRW / B. Glitz

Richtungsweisende Auszeichnung: Ministerium ist Fahrradfreundlicher Arbeitgeber

Pressemitteilung

Düsseldorf, 12.07.2023

 

Nr. 19/2023


Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen wurde vom ADFC als "Fahrradfreundlicher Arbeitgeber" mit Goldstatus ausgezeichnet.

Im Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) werden die Belange der Radfahrerinnen und Radfahrer ernst genommen. Rund 630 Beschäftigte arbeiten am neuen Dienstsitz am Emilie-Preyer-Platz in Düsseldorf. Hier wurden die Fahrradabstellanlagen erweitert und eine Reparatursäule installiert. In der Tiefgarage wurden drei PKW-Parkplätze zurückgebaut; hier finden die Diensträder des Ministeriums ihren Platz. Zudem gibt es Montageständer, eine leistungsstarke elektrische Luftpumpe und Ersatzteile. Radelnde Mitarbeitende profitieren von Umkleiden, Spinden und Duschen. Das Ministerium nimmt auch regelmäßig an der Aktion „Stadtradeln“ teil.

Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen freut sich über die Auszeichnung am neuen Standort des Ministeriums und die damit verbundene Vorreiterrolle seines Hauses. Bei der Übergabe der Urkunde betonte der Minister: „Das Thema Radverkehr ist längst in der Breite angekommen. Ich wünsche mir nun einen Wettbewerb zwischen den Ministerien und Landesbetrieben in Bezug auf deren Fahrradfreundlichkeit.“

Das ehemalige Verkehrsministerium, welches nach der letzten Landtagswahl 2022 im MUNV aufgegangen ist, war als erstes Landesministerium vom ADFC als „Fahrradfreundlicher Arbeitgeber“ mit Goldstatus ausgezeichnet worden. Der Umzug an den Emilie-Preyer-Platz machte eine Neuauflage des Zertifizierungsprozesses erforderlich, um auch am neuen Standort den Status als zertifizierter „Fahrradfreundlicher Arbeitgeber“ zu erlangen.

Dr. Andreas K. Bittner, Auditor der EU-ADFC-Initiative Fahrradfreundlicher Arbeitgeber und Mitglied im ADFC Landesvorstand betont: „Das MUNV hat sich sehr engagiert und detailliert auf die Prüfungen am neuen Standort vorbereitet und das Zertifikat in Gold bestätigt. Wir erwarten, dass sich auch andere Landesbehörden daran ein Beispiel nehmen und sich für mehr Fahrradfreundlichkeit einsetzen.” Einerseits wird im Klimaschutzgesetz das Ziel einer klimaneutralen Verwaltung bis 2030 gesetzt. Anderseits – und deutlich konkreter – wird die Zielsetzung im Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz (FANAG) formuliert. In den kommenden dreieinhalb Jahren müssen alle Landesbehörden und -betriebe flächendeckend wettergeschützte Fahrradparkmöglichkeiten und Duschgelegenheiten für die Beschäftigten schaffen.

Bittner ergänzt, dass die Zertifizierung nicht ohne den engagierten Einsatz des Referats „Radverkehr“ und des Betrieblichen Gesundheitsmanagements möglich gewesen wäre. Bedauerlich sei, dass der Tarifvertrag für Landesbeschäftigte noch kein Bikeleasing ermögliche. Erfahrungsgemäß sei dies ein „Booster für das Betriebliche Mobilitätsmanagement“. Damit das „Fahrradland NRW“ eine Vorreiterrolle einnehmen kann, ist das Finanzministerium nun in der Pflicht, eine geeignete Lösung für das Dienstradleasing aller Landesbeschäftigten zu finden.

Bittner abschließend: „Im Ministerium arbeiten viele Menschen, die das Fahrrad nutzen und schätzen. Das Ministerium sieht und unterstützt das. Aber Fahrradfreundlichkeit hört nicht an den Grenzen des Betriebsgeländes auf. Der Hausherr muss zusammen mit Straßen.NRW, den Bezirksregierungen und den Kommunen dafür sorgen, dass auch die Wege zur Arbeit sicher und komfortabel zurückgelegt werden können.“

„Fahrradfreundliche Arbeitgeber“ in Bronze, Silber und Gold

Das Zertifikat des ADFC gibt es in Bronze, Silber und Gold. Voraussetzung für alle ist ein:e Mobilitäts-Koordinator:in als zentrale Anlaufstelle. Zusatzpunkte gibt es für großzügig gestaltete Fahrradparkplätze nah am Eingang, Umkleidemöglichkeiten und Duschen. Positiv bewertet werden auch Angebote zur Fahrradreparatur, saisonale Fahrrad-Checks, Diensträder, Mitmachaktionen wie „Mit dem Rad zur Arbeit“, individuelle Streckenberatung oder Betriebsausflüge mit dem Rad.

Fahrradfreundlicher Arbeitgeber werden - die Chancen und Vorteile im Schnellcheck:

  • Fahrradfreundlichkeit ist nachhaltig und klimaneutral: Mit geringem Aufwand kommen Unternehmen ihren Nachhaltigkeitszielen näher.
  • Mit dem Rad pendelt es sich besser: Mitarbeiter sind unabhängig unterwegs und starten ohne Stau und Warten in den Tag.
  • Entspannte Parksituation: Je mehr Mitarbeiter mit dem Rad kommen, desto weniger Parkraum wird benötigt und vorhandene Flächen können anders genutzt werden.
  • Gesunde Mitarbeitende: Aktive Mobilität hilft beim Stress abbauen. Wer mit dem Rad zur Arbeit fährt, beugt zudem Bewegungsmangel und damit einhergehenden Einschränkungen vor.
  • Gestärkter Teamgeist: Gemeinsame Fahrradaktionen wie „Mit dem Rad zur Arbeit“ fördern die Kommunikation und das Wir-Gefühl.
  • Höhere Attraktivität als Arbeitgeber: Fahrradfreundliche Arbeitgeber haben die Nase vorn beim Wettbewerb um Fachkräfte, die bei der Stellensuche nicht nur aufs Gehalt achten.

Diese Meldung finden Sie auch unter https://nrw.adfc.de/presse
Hinweis an Redaktionen: Alle Infos zum Siegel gibt es auf www.fahrradfreundlicher-arbeitgeber.de.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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