Radschnellweg "Ende", RS1 Ruhr.

Radschnellweg "Ende", RS1 Ruhr. © ADFC NRW

Presseeinladung: Radschnellweg-Demo und Pressegespräch am 18.11.2023

Düsseldorf, 06.11.2023

 

Nr. 23/2023

Presseeinladung:

10 Jahre Radschnellwege-Ausbau in Nordrhein-Westfalen:
Große Versprechen, kein Fortschritt!

Radschnellwege-Demo von Frechen nach Köln und anschließendes Pressegespräch am 18.11.2023 

  • Demonstration: Radschnellwege: Zeit gewinnen, sicher fahren!
    Zehn Jahre nach dem Planungswettbewerb findet stellvertretend für die fünf prämierten NRW-Projekte die Demonstration Radschnellweg: Zeit gewinnen, sicher fahren! am „Radschnellweg“ RS6 Frechen-Köln statt.
    NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer hat seine Teilnahme zugesagt.
    Datum: 18.11.2023, Uhrzeit: 13 Uhr, Ort:  Frechen Bahnhof, Kölner Straße


Detaillierter Zeitplan:
13 Uhr: Auftakt Frechen Bahnhof, u.a. mit Susanne Stupp (Bürgermeisterin Frechen), Frank Rock (Landrat Rhein-Erft-Kreis)

13:30 – 14:30 Uhr: Fahrrad-Demonstration

14:30 Uhr: Abschlusskundgebung am Hiroshima-Nagasaki-Park in Köln mit NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer, Kölns Mobilitätsdezernent Ascan Egerer (angefragt), den ADFC Landesvorsitzenden in NRW, Axel Fell und Rebecca Heinz.

Die Demonstration eigent sich für Bild und Tonaufnahmen.
 

  • Pressegespräch im Anschluss der Demonstration mit den
    ADFC-Landesvorsitzenden Axel Fell und Rebecca Heinz

    Die Landesvorsitzenden stellen Hintergründe zum Thema Radschnellverbindungen vor und präsentieren zentrale Forderungen des ADFC, damit der Ausbau beschleunigt werden kann. 
    Datum: 18.11.2023, Uhrzeit: 15 Uhr, Ort: Hiroshima-Nagasaki-Park Köln

Hintergrund:

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat in den vergangenen Jahren immer wieder den Ausbau von Radschnellwegen angekündigt. Doch trotz vieler Versprechen, Planungswettbewerben und Machbarkeitsstudien kommt der Bau von Radschnellwegen nicht voran. Rebecca Heinz, Landesvorsitzende des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs in NRW, sagt „Radschnellwege sind ein wichtiger Baustein der Verkehrswende und können dazu beitragen, den Verkehr umweltfreundlicher zu gestalten. Auf ihnen können wir schnell und sicher mit dem Rad die Arbeit oder Schule erreichen. Doch die Realität sieht anders aus. Im vergangenen Jahrzehnt wurden nur etwa 20 Kilometer Radschnellwege in NRW gebaut. Das ist sicher nicht im Sinne der Bevölkerung, des Klimaschutzes und der Landesregierung.”

Weil der Klimawandel immer stärker spürbar wird und damit eine nachhaltige Verkehrspolitik immer dringlicher wird, informiert der ADFC-NRW im November umfassend über den verschleppten Ausbau.

Weitere Termine in NRW zum Thema Radschnellwege im November 2023

  • Kundgebung am 17.11, RS1 Dortmund
    Demo in der Sonnenstraße / Ecke Arneckestr. (Ende des RS1-Teilstücks)

Datum: 17.11.2023, Uhrzeit: 15:00 Uhr

  • Erkundungstour zum RS1 von Moers nach Mülheim am 19.11.
    Der ADFC Duisburg nimmt die geplante Trasse des RS1 nach und durch Duisburg unter die Räder und erläutert an Zwischenstopps die jeweils bekannten Planungsstände.Auch die geplante Fortführung des RS 1 nach Kamp-Lintfort wird thematisiert. 
    Datum: 19.11.2023, 10:45 Uhr., Treffpunkt: Bahnhofsvorplatz Moers

Kontakt
Ludger Vortmann
Pressesprecher
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Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club NRW e.V. (ADFC NRW)
Landesverband NRW
Karlstr. 88, 40210 Düsseldorf
Tel. 0211-6870813
Mobil 0151-67534402
Mail: presse@adfc-nrw.de
Internet: www.adfc-nrw.de

Über den ADFC NRW
Der ADFC NRW e.V. ist mit mehr als 58.000 Mitgliedern der größte Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs. In 37 Kreisverbänden und rund 100 Ortsgruppen sind wir vor Ort aktiv. Wir setzen uns für eine umweltfreundliche Verkehrspolitik ein, fahren gemeinsam Touren und beraten in allen Fragen rund um das Fahrrad. Als Landesverband werben wir in Politik, Ministerien und Verbänden für eine Verkehrspolitik, die die Potentiale des Fahrrades ausschöpft. Dabei steht die Entwicklung einer umfassenden Radverkehrsinfrastruktur im Mittelpunkt: ein einheitliches Radverkehrssystem für Alltags-, Freizeit- und Urlaubsradfahrer*innen mit hohen Qualitätsstandards und guten Serviceeinrichtungen.


https://muenster.adfc.de/pressemitteilung/presseeinladung-radschnellweg-demo-und-pressegespraech-am-18112023

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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