Nachgefragt!
Wie hängen Unfallprävention und Helmpflicht zusammen? Und gibt es Statistiken für Münster dazu? Zu diesem Thema erreichte uns eine Anfrage einer Gruppe Studierender für ihr Praxisprojekt.
Hier unsere Antwort:
Leider liegen uns keine aktuellen Studien oder Statistiken zum Fahrradhelmtragen aus Münster vor. Bis 2019 erhielten wir noch von der Polizei die jährlichen Unfalldaten als umfangreiche Excel-Datei, in der auch Aussagen gemacht wurden, ob die verunfallten Radfahrenden einen Helm getragen hatten. Aus Datenschutzgründen erhalten wir diese Datei leider nicht mehr.
Grundsätzlich steht der ADFC dem Helmtragen ambivalent gegenüber, insbesondere, weil wir die Gefahr sehen, dass mit vermehrtem Helmtragen eine Helmtragepflicht eingeführt werden könnte und damit dem Radfahrenden bei einem unverschuldeten Unfall eine Mitschuld übertragen könnte.
Wir meinen, Fahrradfahren ist per se ungefährlich und sollte Spaß machen. Eine Gefahr geht von „stärkeren“ Verkehrsteilnehmenden aus, dem motorisierten Verkehr und ggf. von mangelhafter Infrastruktur. Hier müssten unserer Meinung nach zuerst und umfangreich Maßnahmen zur Verkehrssicherheit getroffen werden. Dieser Leitgedanke kommt aus der Arbeitssicherheit und nennt sich das STOP-Prinzip.
Dabei stehen die Buchstaben S / T / O / P für:
S = Substitution: Prüfen, ob Gefahren durch weniger kritische Stoffe, Methoden, Geräte etc. ersetzt werden können.
T = Technische Schutzmaßnahmen: z. B. Kapselung von Maschinen, technische Lüftung, Absaugung
O = Organisatorische Maßnahmen: Unterweisung, Veränderung von Arbeitsabläufen und –verfahren
P = Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Schutzkleidung, Schutzbrille etc.
Zur PSA zählt für uns der Fahrradhelm.
Von oben nach unten nimmt die Wirksamkeit der Maßnahmen ab.
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Hans-Günter Ockenfels
Fachgruppe Radverkehr